Sehr geehrte Damen,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck wir Ihre Daten erheben, speichern oder weiterleiten. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Die auf der Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen errichtete öffentliche Stelle im Sinne des Bundesmeldegesetzes (Zentrale Stelle) lädt zur Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs ein. Für die Einladungen verwendet die Zentrale Stelle Daten der Melderegister. Die Übermittlung der Daten an die Zentrale Stelle richtet sich nach den Vorschriften des §§ 34, 36 Absatz 1, 38 des Bundesmeldegesetzes (BMG) und den hierzu ergangenen bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen.
Die Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Einladungs- und Terminmanagement für das Mammographie-Screening-Programm Mecklenburg-Vorpommern liegt bei:
Zentrale Stelle für Mammographie-Screening
Medizinischen Dienst Mecklenburg Vorpommern
Lessingstraße 33
19059 Schwerin
E-Mail: zentrale-stelle@md-mv.de
Datenübermittlung/Empfänger der Daten
Soweit gesetzlich vorgeschrieben übermittelt die Zentrale Stelle Ihre Daten an die Mammographie-Einheit zur Erfüllung deren gesetzlichen Aufgaben. (Untersuchung zur Früherkennung auf Brustkrebs).
Speicherung Ihrer Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung des Einladungswesens erforderlich ist.
Hinweis auf Rechte der Betroffenen
Gemäß der DS-GVO haben Sie die unten aufgeführten Rechte. Möchten Sie eins dieser Rechte in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle für Mammographie-Screening
Auskunft (Art 15 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Das Recht auf Auskunft beinhaltet, welche Daten über Ihre Person gespeichert sind, woher sie kommen, zu welchem Zweck diese gespeichert werden, die geplante Speicherdauer und die Empfänger.
Berichtigung (Art 16 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Diese Berichtigung kann von der Zentralen Stelle für die aktuelle Einladung erfolgen. Eine dauerhafte Berichtigung kann nur vom zuständigen Meldeamt vollzogen werden.
Löschung (Art 17 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer persönlichen Daten.
Laut Krebsfrüherkennungsrichtlinie (von 2009/letzter Stand vom 18. Juni 2020) §13 Absatz 1 vom Gemeinsamen Bundesausschuss kann einer weiteren Einladung nur in Textform widersprochen werden.
Weitergehende Fragen zum Schutz der Daten beantwortet gerne die Datenschutzbeauftragte des MD M-V
MD Mecklenburg Vorpommern
Datenschutzbeauftragte
Sigrid Gierich
Lessingstraße 33
19059 Schwerin
E-Mail s.gierich@md-mv.de
Sie können sich bei folgenden Aufsichtsbehörden beschweren:
Rechtsaufsicht gemäß § 281 Abs. 3 SGB V
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Datenschutzbehörde gemäß Artikel 15 DS-GVO
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74 a
19055 Schwerin